Recht & DSGVO

Impressumspflicht in Österreich: Was auf jede Firmenwebsite muss

Das Impressum ist der Teil der Website, den fast niemand liest und den fast jeder falsch macht. Dabei ist die Pflicht in Österreich klar geregelt, und die Angaben sind schnell zusammengetragen – wenn man weiß, welche gemeint sind.

Wer überhaupt ein Impressum braucht

Die Kurzfassung: praktisch jede Website, die nicht rein privat ist. Sobald du deine Website geschäftsmäßig betreibst – also im Rahmen deiner unternehmerischen Tätigkeit – greift die Offenlegungspflicht. Das gilt für das Einzelunternehmen genauso wie für die GmbH, und es gilt auch dann, wenn du auf der Seite nichts direkt verkaufst.

Relevant sind in Österreich vor allem drei Regelwerke: das E-Commerce-Gesetz für die Informationspflichten von Diensteanbietern, das Unternehmensgesetzbuch für die Angaben auf Geschäftspapieren und Websites, und das Mediengesetz für Offenlegung und Medieninhaber.

Die Angaben, die praktisch immer nötig sind

  • Name beziehungsweise Firmenwortlaut genau so, wie er registriert ist
  • Vollständige Anschrift – ein Postfach genügt nicht
  • Kontaktdaten, insbesondere eine E-Mail-Adresse, üblicherweise zusätzlich eine Telefonnummer
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, sofern eingetragen
  • UID-Nummer, sofern vorhanden
  • Unternehmensgegenstand beziehungsweise Gegenstand des Unternehmens
  • Kammerzugehörigkeit – bei Gewerbetreibenden die Wirtschaftskammer samt Fachgruppe
  • Anwendbare Rechtsvorschriften und ein Hinweis, wo sie abrufbar sind, etwa die Gewerbeordnung über das RIS
  • Zuständige Aufsichts- oder Gewerbebehörde
  • Blattlinie beziehungsweise Unternehmensgegenstand nach Mediengesetz, wenn die Seite über eine reine Visitenkarte hinausgeht

Bei reglementierten Berufen – Ärztinnen, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen, Baumeister – kommen weitere Angaben dazu, etwa Berufsbezeichnung, Verleihungsstaat und die maßgeblichen Berufsregeln. Wer in einem solchen Beruf tätig ist, sollte das Impressum fachlich prüfen lassen.

Wo das Impressum stehen muss

Es muss leicht und unmittelbar auffindbar sein. In der Praxis bedeutet das: ein klar als „Impressum“ bezeichneter Link im Footer, der von jeder Seite erreichbar ist. Zwei Klicks sind akzeptiert, mehr nicht.

Was nicht funktioniert: das Impressum in einem PDF verstecken, als Grafik einbinden, hinter einem Kontaktformular verbergen oder es „Rechtliches“ nennen, ohne dass das Wort Impressum vorkommt.

Die häufigsten Fehler

  • Von einer anderen Website kopiert. Damit übernimmst du fremde Daten und deine eigenen fehlen – der schlimmste und häufigste Fall.
  • Veraltete Angaben. Nach Umzug, Rechtsformwechsel oder neuer Telefonnummer wird das Impressum regelmäßig vergessen.
  • Nur ein Kontaktformular statt einer E-Mail-Adresse. Eine unmittelbare elektronische Kontaktmöglichkeit ist gefordert.
  • Firmenbuchnummer fehlt, obwohl eingetragen.
  • Kein Hinweis auf die Behörde oder die Kammer.
  • Impressum nur auf der Startseite. Es muss von überall erreichbar sein.

Was oft mit dem Impressum verwechselt wird

Impressum und Datenschutzerklärung sind zwei verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Das Impressum sagt, wer hinter der Seite steht. Die Datenschutzerklärung sagt, welche personenbezogenen Daten wie verarbeitet werden. Beide brauchst du, und beide gehören getrennt in den Footer.

Ebenfalls getrennt zu betrachten: der Cookie-Hinweis. Ob du einen brauchst, hängt davon ab, was auf deiner Seite eingebunden ist – nicht davon, dass du eine Website hast.

Der praktische Rat

Setz dich einmal dreißig Minuten hin, sammle die Angaben aus deinem Firmenbuchauszug, deinem Gewerbeschein und deinen WKO-Unterlagen, und schreib sie sauber zusammen. Danach gehört das Impressum in die jährliche Routine: einmal im Jahr durchlesen und prüfen, ob noch alles stimmt.

Häufige Fragen

Braucht jede Website in Österreich ein Impressum?

Jede geschäftsmäßig betriebene Website. Das gilt auch dann, wenn auf der Seite nichts verkauft wird. Rein private Seiten ohne unternehmerischen Bezug sind ausgenommen.

Welche Angaben muss ein Impressum in Österreich enthalten?

In der Regel Name beziehungsweise Firmenwortlaut, vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse, Firmenbuchnummer und -gericht sofern eingetragen, UID sofern vorhanden, Unternehmensgegenstand, Kammerzugehörigkeit, anwendbare Rechtsvorschriften und die zuständige Behörde. Bei reglementierten Berufen kommen weitere Angaben hinzu.

Wo muss das Impressum auf der Website stehen?

Leicht und unmittelbar auffindbar – üblicherweise als klar bezeichneter Link im Footer, der von jeder Unterseite erreichbar ist. Es darf nicht als PDF oder Bild versteckt werden.

Ist die Datenschutzerklärung dasselbe wie das Impressum?

Nein. Das Impressum nennt den Betreiber der Website, die Datenschutzerklärung beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Beide sind getrennt erforderlich.

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